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Verkehrsunfallrecht/Schadensabwicklung

Die Unfallabwicklung nach einem Verkehrsunfall ist durch zahlreiche Detailfragen und differenzierte Rechtsprechung zu allen Schadenspositionen für den Rechtsunkundigen kaum noch allein zu meistern. Hinzu gesellt sich der administrative Aufwand in der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung, die zudem ihren Erfahrungs- und Wissensvorsprung geltend zu machen versucht. Gerne unterstützen wir Sie, um eine bestmögliche Anspruchsdurchsetzung zu erreichen.

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Ist ein Verkehrsunfall nicht schon unangenehm genug, bereitet die nachfolgende Schadensregulierung häufig weiteren Ungemach: Verzögerungen treten durch schleppende Schadensregulierung ein und Versicherer kürzen so gut wie immer den geltend gemachten Schadensersatz. Legen Sie die Unfallschadenregulierung besser nicht in die Hände der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Vertrauen Sie die Regulierung Ihres Unfalls einem Rechtsanwalt an, der täglich Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche für seine Mandanten durchsetzt. Nur der anwaltlich vertretene Unfallgeschädigte kommt in vielen Fällen zu seinem Recht. Es gibt auch keinen Grund, auf die Einbeziehung eines Anwalts zu verzichten:

Die Kosten des beauftragen Anwalts können vom Geschädigten als Teil seines Schadens gegenüber dem Unfallverursacher ersetzt verlangt werden, d. h., dass die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten übernehmen muss.

Nach einem Verkehrsunfall setze ich für Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung, ggfs. auch klageweise, durch (Unfallschadenregulierung). Hierzu zählen vor allem die Reparaturkosten, ein angemessenes Schmerzensgeld, die Sachverständigengebühren sowie die Nutzungsausfallentschädigung.

 

Das Büro hat langjährige Expertise insbesondere bei der Schadensabwicklung von Fahrzeugen aus gewerblichen Fuhrparks.

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