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Allgemeines Zivilrecht

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Hochqualifizierte Beratung auch bei Alltagsfragen.

Hier schließt sich der Kreis:

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Flankierend zum Vertragsrecht und Haftungsrecht - die ihrerseits ebenfalls systematisch unter "allgemeines Zivilrecht" einzuordnen sind - sind hier ergänzend Themen gemeint, die im Rahmen der Kundenbeziehungen auftauchen können, und nicht unter Vertrags- oder Haftungsrecht zu fassen sind z.B. Darlehen, bereicherungs-  und sachenrechtliche Ansprüche (z.B. Herausgabe), Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche.

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Die Fallgestaltungen sind vielfältig. Rechtsquelle ist in erster Linie das bürgerliche Gesetzbuch (BGB), für das prozessuale Recht die Zivilprozessordnung (ZPO).

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Sämtliche Ansprüche und Fallgestaltungen aus dem Bereich "Allgemeines Zivilrecht" können selbstverständlich bearbeitet werden.

 

 

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